Die CASHCOW mit dem besten CASHFLOW!


Ein Beitrag von mir, Gabi Mandrossa – 06.04.2024


Der TAGESTIPP mit ERFOLGSGARANTIE!

Eine VOLLKOMMEN NEUE GESCHÄFTSIDEE
zum Thema

Wie finanziere ich ein Haus
ohne Eigenkapital?“

Das ist ganz einfach: Man kauft sich kein Ein-, sondern gleich ein Zweifamilienhaus mit eingebautem Geldautomaten.
Wie? Das gibt es nicht?

Oh doch, das gibt es sehr wohl.
Und dank eines einzigen Paragraphen im BGB vollkommen legal. Leider natürlich zum Nachteil der Mieter, aber sehr zum finanziellen Vorteil skrupelloser Vermieter.
Genau! Der Mieter ist der Geldautomat.

Als „Erleichterte Kündigung des Vermieters“ wurde in § 573a Abs. 1 BGB festgelegt: „Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.“

Das heißt, in diesem Paragraphen geht es um ein 2-Parteienhaus, das vom Vermieter in einer Wohnung selbst bewohnt und die andere Wohnung an eine „Cashcow“ vermietet wird, die durch eine legalisierte, weil kaum beweisbare arglistige Täuschung und vorsätzlichen Betrug vom Vermieter gemolken werden kann.

Diese Praktik scheint vollkommen neu zu sein! Jedenfalls habe ich keine gleichartigen Fälle gefunden, bei denen der Mieter vom Vermieter so dreist über’s Ohr gehauen wurde, wie in der folgenden Geschichte. Wenn so etwas mittlerweile doch Schule gemacht haben sollte, lasse ich mich gern eines „Besseren“ belehren.

Dieser Vorfall und die damit verbundene, mehr als unnötige Erfahrung mit einem Vermieter-Gangster-Pärchen in Bückeburg, die sich diesen Paragraphen zu Nutze gemacht haben, endete für mich vor dem Amtsgericht Bückeburg und hat mich als „Cashcow“ ein paar Tausend Euro „Cashflow“ gekostet.

Als abschreckendes Beispiel und als Mahnung an Mieter, von übereifrigen und übertrieben entgegenkommenden Vermietern, die eine Wohnung im selbst bewohnten 2-Parteien-Haus vermieten wollen, besser Abstand zu nehmen, erzähle ich jetzt diese Geschichte.

A. und C. H. hatten mir, kaum das ich meine Suchanzeige Ende Okt. 2022 bei Kleinanzeigen geschaltet hatte, die Erdgeschosswohnung in ihrem Haus in Bückeburg zur Miete angeboten. Weil mir diese zwar schöne Wohnung zu groß und zu teuer war, drängten sie mir die Wohnung mit diversen Gefälligkeiten, Honig-ums-Maul-Schmieren und auch finanziellem Entgegenkommen geradezu auf. Obwohl ich noch dachte „Da stimmt etwas nicht! Das ist alles zu schön, um wahr zu sein.“ schluckte ich die Köder trotzdem und der Mietvertrag ab März 2023 wurde unterschrieben. Auch eine schöne Wohnung kann blind machen, wenn man sich darauf freut.
Nach Abschluss des Mietvertrages, als also alles in Sack und Tüten und meine Freude um so größer war, legte sich C. H. mächtig ins Zeug, um mir schon vor meinem Umzug das Leben schwer zu machen, indem er diverse Konflikte provozierte und mir dann auch noch, als ich also noch in Portugal war, eine schriftliche Telegramnachricht schickte, die deren Kündigung des Mietverhältnisses bereits implizierte, aber nicht exakt so ausgedrückt war. Er fackelte also nicht lange, sondern versuchte mich dazu zu bringen, gar nicht erst von Portugal nach Bückeburg umzuziehen.
Weil der Umzug schon organisiert war, ich das nicht mehr abblasen konnte, bin ich mit gemischten Gefühlen in besagte Wohnung eingezogen. Dort gingen die Schikanen, Mobbingattacken, Unterstellungen, Einschüchterungsversuche und Provokationen durch C. H. erst richtig los. Fünf Tage nach meinem Einzug bekam ich dann die Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 573a BGB mit 6-monatiger Frist und natürlich ohne Angabe von Gründen.
Plausible und für eine Kündigung ausreichende Gründe hätte er sowieso nicht gehabt.

Genau so wurde von den beiden auch schon das vorherige Mietverhältnis beendet, allerdings ohne das diese Mieterin überhaupt persönlich eingezogen ist. Lediglich ihre Möbel standen in der Wohnung. Auch ihr wurde mit 6-monatiger Frist gekündigt. Angeblich – O-Ton C. H. – hätte ihn die Mieterin beleidigt, was sie mir gegenüber allerdings bestritten hat.

Diese Mieterin ist also nie selbst eingezogen, hat jedoch die Miete brav bis zum Ende der Mietzeit 6 Monate lang gezahlt. An Mieteinnahmen waren das mal rd. 6.500 EUR zuzüglich Heizkosten und die ebenfalls nicht zu knapp. Die 103 qm-Wohnung hat eine eigene Gastherme, die man als Mieter selbst bei den Stadtwerken anmelden musste. Und genau wie diese Vermieter es auch von mir gefordert haben, musste auch die Vormieterin die Heizkörperthermostate in sämtlichen Räumen, auch wenn sich dort niemand aufhielt, auf mind. 1,5 einstellen, bzw. haben A. und C. selbst dafür gesorgt, als die Mieterin nicht eingezogen ist.
Diese Mieterin hat also von August 2022 bis einschl. Januar 2023 diese 103qm-Wohnung, die sie selbst nie bewohnt hat, für rd. 11.000 EUR für 6 Monate geheizt. Diese Summe habe ich anhand dessen, was ich selbst an Heizkosten bezahlen musste und anhand der Zählerstände, die mir die Vermieter gegeben haben, ermittelt.

Mit einer Summe von insgesamt 17.500 EUR für 6 Monate haben sich A. und C. H. skrupellos bereichert, ohne das Fremde in ihr Haus eingezogen sind und konnten deshalb zusätzlich auch noch die EG-Wohnung nutzen, um über die einzige im Haus befindliche Treppe in den Keller zu gelangen oder ihre Hunde in den Garten zu lassen.

Im Anschluss an dies Mietverhältnis wurde dann mit mir der Mietvertrag geschlossen und sofort wieder gekündigt.

Die Erdgeschosswohnung war mit neuen Fenstern und Türen, neuer Einbauküche etc saniert und renoviert. Die obere Wohnung, in der A. und C. selbst noch wohnten, befand sich noch im Umbau-Renovierungszustand und konnte noch nicht vermietet werden. Da die EG-Wohnung früher sowieso mal die ursprüngliche Vermieter-Wohnung gewesen ist, ist mehr als eindeutig, dass A. und C. diese Wohnung für sich selbst renoviert haben. Allerdings konnten sie noch nicht selbst in diese Wohnung einziehen, weil sie auf Mieteinnahmen angewiesen waren, um – O-Ton C. H. – die Kreditraten für das Haus bedienen zu können. Also haben sie auf diese Weise vorsätzlich Mietverträge für die EG-Wohnung abgeschlossen, obwohl für beide von vornherein feststand, dass diese Mietverhältnisse nicht von Dauer sein dürfen, weil sie lediglich Mieteinnahmen generieren mussten und deshalb gar nicht wollten, dass dort überhaupt Mieter einziehen.

Bei der ersten Mieterin hat das ja auch ganz wunderbar geklappt.

Nachdem ich deren Kündigung mit 6-monatiger Frist erhalten hatte, habe ich selbst mit 3 Monaten Frist gekündigt, um die unerträgliche Mietzeit zu verkürzen und bin dann letztlich nach nur 1 ½ Monaten mit fristloser Kündigung und Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung ausgezogen. Natürlich habe ich freiwillig keine weiteren Mietzahlungen geleistet.

Die Schilderung weiterer haarsträubender Einzelheiten und des dann folgenden, monatelangen und nervenaufreibenden Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht Bückeburg erspare ich mir jetzt.
Nichtsdestotrotz kam ich mir vor wie in einer Provinzposse mit einem Richter LP, den ich eigentlich wegen Befangenheit hätte ablehnen müssen, mit einem Rechtsanwalt M. auf der Gegenseite, der sich nicht zu fein war, gegen die BORA zu verstoßen, als er in die unterste Schublade seiner Mittel gegriffen hat, um mit irgendwelchen Nebelscharmützeln zu versuchen, das Verfahren abzukürzen. Vermutlich ist er auf das dumme Gelaber seines narzisstischen Mandanten reingefallen, weshalb er auch deren nachweisliche Lügen und Verleumdungen in seinen niveaulosen Schriftsätzen weitergegeben hat.
Nunja… was will man anderes erwarten? Rechtsanwälte sind auch nur Menschen und können sich irren.

Weil ich die arglistige Täuschung als innere Tatsache natürlich nicht direkt sondern nur indirekt mit Indizien beweisen konnte, bekam ich damals von meinem Anwalt die Antwort „So arbeiten wir nicht bei Gericht!“ Tja…, dieser Anwalt arbeitet so tatsächlich nicht, sondern hat kurz vor der Verhandlung mein Mandat niedergelegt.
Obwohl diese Art der indirekten Beweisführung an anderen Gerichten zugelassen wurde, kann man das natürlich nicht von dem kleinen Amtsgericht im piefigen Bückeburg erwarten. Ein Amtsgericht, deren Richter sich überheblicher Weise über Prozessbeteiligte, die sich selbst vertreten müssen, weil deren Anwalt kurz vor Termin das Mandat niederlegt, lustig macht anstatt die für solche Fälle allgemeingültige Fairness walten zu lassen, wie es normaler Weise in einer derartigen Verhandlung üblich ist, wie mir andere Anwälte aus ihrer Erfahrung im Gerichtsalltag berichtet haben. Nur nicht bei diesem Richter und nicht am Amtsgericht Bückeburg. Da hat man ohne Anwalt ganz schlechte Karten.
Traurig, aber leider wahr.

Nichtsdestotrotz bin ich also an einen Vermieter geraten, der arge Probleme mit selbstbewussten und durchsetzungsstarken Frauen hat (nach seiner Aussage ist das natürlich genau umgekehrt), der weder Kritik noch ein Nein vertragen kann, sondern sofort das Kriegsbeil auspackt und sich alle möglichen und sehr phantasievollen Schikanen einfallen lässt, um die unliebsame Mieterin wieder loszuwerden. Und Phantasie hat er, dass muss man ihm schon lassen. Welcher Hausbesitzer verunreinigt selbst absichtlich seine Hofeinfahrt mit Motorenöl, und das auch noch gleich zweimal, um diesen Schaden der Mieterin in die Schuhe zu schieben, damit die ihre alten Autos nicht neben seinem schicken schwarzen SUV parkt und das tolle Bild in der Einfahrt verschandelt.
Naja, DIESER Vermieter legte oberflächlicher und dummer Weise sehr viel Wert auf solche Äußerlichkeiten und vor allem auf das Gerede der Nachbarn, obwohl die sich für ihn absolut nicht interessierten, sondern davon sprachen, dass diese Vermieter in die Kategorie Korinthenkacker gehören. Das hat er auch sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als er Ende Februar mit dem Laubbläser seine Einfahrt von imaginärem Laub freiblasen wollte. 🫣

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte einem dies arme Schmarotzer-Würstchen leid tun.

Und wenn es nicht so schlimm wäre, könnte man glatt über dies „Bühnenstück“ lachen, in dem ein krankes narzisstisches „Individuum“ auch noch mit seiner Betrugs-Masche durchkommt und seiner Klage stattgegeben wird, nur weil unser Rechtsstaat genau dies Verhalten eines Vermieters mit einem einzigen dämlich formulierten Paragraphen unterstützt.

Was soll ich sagen… Außer Spesen… Ach nee… es kommt ja noch das Ende der Geschichte:

Friede, Freude, Eierkuchen...
NATÜRLICH wohnen A. und C. H. jetzt selbst glücklich und zufrieden in der besagten Erdgeschosswohnung, alles zeitlich gut abgepasst und haben selbstverständlich, wie ja ursprünglich sowieso von ihnen so geplant, die obere Wohnung vermietet.
Fragt sich nur, wie lange dies Mietverhältnis halten wird.

Fazit:
Beruhigender Weise gibt es Karma! Karma wird es „richten“. 😉
Jeder bekommt das, was er verdient!
Oder… ich sag es mal mit Buddhas Worten:

Was du denkst, bist du.
Was du bist, strahlst du aus.
Was du ausstrahlst, ziehst du an.

Nunja… da ist was dran und letztlich sieht man sich immer zweimal im Leben.
Darauf „freue ich mich schon sehr!“
😜